Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ein Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft alleine. Hat die Gesellschaft mehr als einen Geschäftsführer, wird sie entweder durch einen Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Alle oder einzelne Geschäftsführer können zur Alleinvertretung ermächtigt und/oder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden, und zwar auch der einzige Geschäftsführer, der allein oder mit der Gesellschaft alle Geschäftsanteile hält.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Taxen und Mietwagen, die Vermietung, das Verleasen und Verleihen von Fahrzeugen mit und ohne Fahrer, die Vermarktung entsprechender Fahrzeuge, Organisation und Durchführung von Reisen mit Mietwagen und Bussen, des Betriebes einer Fahrschule, der Betrieb von Kiosken für Reisebedarf, Proviant, Zeitschriften, der Betrieb von Imbissen und ähnlichen gastronomischen Betrieben einschließlich des Erwerbs, der Veräußerung und der Beteiligung und Handels mit entsprechenden Gegenständen und Unternehmen.