Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist die Beratung in Immobiliengeschäften sowie die Vermögens- und Immobilienverwaltung. Die Gesellschaft ist berechtigt, Dienstleistungen jeglicher Art auszuführen, andere Unternehmen zu erwerben und sich an anderen Unternehmen zu beteiligen sowie die Geschäftsführung und solche Unternehmen zu übernehmen, sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die dem Zweck des Unternehmens förderlich sind.