Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb eines Uhren- und Optikergeschäftes mit den dazugehörigen handwerklichen Abteilungen und der verwandten Sparten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Betrieben gleicher, ähnlicher oder verwandter Art zu beteiligen und solche Betriebe zu erwerben.