Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Teppichen, Teppichböden, Gardinen und verwandten Artikeln, das Verlegen von Teppichböden und Fußbodenbelägen aller Art, die Ausführung von Polsterer- und Dekorationsarbeiten sowie die Durchführung aller damit in Zusammenhang stehender Geschäfte, ferner die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin unter Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung von Unternehmen mit dem in Absatz 1 beschriebenen Gegenstand.