Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der alleinige Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Organisation und Veranstaltung von Lehr- und Fortbildungsveranstaltungen für Referenten und Teilnehmer, insbesondere für Angehörige der Heilberufe, hiervon ausgenommen die Unterrichtserteilung, soweit diese erlaubnispflichtig ist. Geschäftszweck ist ferner die Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Werkleistungen und der Abschluss von Kauf-, Miet- und Pachtverträgen.