Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Import und Export, die Konfektionierung, die Produktion sowie der Vertrieb von Schleif- und Poliermitteln aller Art; der Handel mit allen zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks dienlichen Artikeln, soweit eine behördliche Erlaubnis nicht erforderlich ist; die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck, soweit hierzu eine behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist; das Betreiben von Genehmigungsverfahren aller Art, die zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes erforderlich werden sollten.