Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Untemehmens ist die Direktvermarktung von EEG-Einspeisern nach § 33 EEG sowie die regionale Direktvermarktung erneuerbarer Energie. Hierüber hinaus wird die Firma über die Vermarktung von Regelleistung Systemdienstleistungen gegenüber dem Netzbetreiber vermarkten und energielogistische Produkte entwickeln sowie diese vermarkten. Diese energielogistischen Produkte sollten immer einen Bezug auf erneuerbare Energieträger haben.