Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Veräußerung und die Anmietung von Immobilien und deren Vermietung und Verpachtung einschließlich der Vermietung von Ferienwohnungen an Feriengäste, die Beteiligung an anderen Gesellschaften sowie die Beratung Dritter bei der Gründung, dem Erwerb und der Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensteilen.