Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb sowie das Halten und Verwalten von Gesellschaftsanteilen aller Art auf eigene Rechnung, insbesondere von inländischen Gesellschaften, die im An- und Verkauf, der Verwaltung und Vermietung von Immobilien tätig sind. Ausgenommen sind Geschäfte, für die eine Erlaubnis nach dem KWG erforderlich ist bzw. sein kann.