Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme der Haftung und Geschäftsführung in Personengesellschaften; insbesondere in einer neu zu gründenden Zimmerei GmbH & Co.KG und der Erwerb von Grundstücken, die Herstellung von Immobilien, ggf. deren Verwaltung und Vermietung und sonstige damit im Zusammenhang stehende Geschäfte, soweit diese nicht erlaubnispflichtig sind.