Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Durchführung des ÖPP-Projektes: Erweiterungsbau/Neubau eines Seminar- und Bürogebäudes der Universität Flensburg, Abschluss sämtlicher damit einhergehener Verträge, insbesondere Projektverträge mit dem Land Schleswig-Holstein, Abschluss von Rahmen-Nachunternehmer / Unterbeauftragungsverträgen/ Kreditverträgen etc. Geschäfte, die nicht mit dem ÖPP-Projekt in Zusammenhang stehen oder Geschäfte gemäß § 34 c GewO werden nicht getätigt und sind ausgeschlossen.