Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung ihrer Gesellschafter, insbesondere durch Koordination des gemeinschaftlichen Ein- und Verkaufs sowie die Vermittlung von Waren und Dienstleistungen aller Art für das Handelsgeschäft der Gesellschafter, sowie die Durchführung gemeinsamer Werbemaßnahmen nach Maßgabe eines zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern abzuschließenden Konsortialvertrages. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen eröffnen oder sich an anderen Unternehmen beteiligen und deren Vertretung und Geschäftsführung übernehmen.