Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an anderen Gesellschaften sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holding. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen und Gesellschaften - auch mit einem abweichenden Unternehmensgegenstand - errichten, erwerben, sich an solchen beteiligen, bei ihnen die persönliche Haftung übernehmen und deren Geschäfte führen. Dieses gilt insbesondere für die noch zu errichtende Kommanditgesellschaft in Firma "H & N Bürgerwind GmbH & Co. KG". Ausgenommen sind jedoch solche Tätigkeiten, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen.