Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Planung, Herstellung, Betrieb und Verwaltung des
Netzanschlusses der Anlagen der einzelnen Gesellschafter an das Netz der Preussen
Elektra bzw. der Schleswag im Bereich der Wilstermarsch. Dazu gehört auch die
Errichtung eines Umspannwerkes. Hierbei bilden die Abgänge zu den einzelnen
Windfeldern (20 kV-Endverschlüsse) die Eigentumsgrenze der Gesellschaft.
Die Abrechnung der Einspeisevergütung und anderer Kosten mit dem Netzbetreiber sowie den einzelnen Gesellschaftern.