Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Baubetreuung und Bauträgerschaft gem. § 34 c GewO, der An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Projektierung von Bauvorhaben aller Art sowie die Durchführung aller sonstigen in diesem Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist auch befugt, Aufträge ganz oder teilweise an Subunternehmer zu übertragen.