Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Im- und Export, der Vertrieb von und der Handel mit Musikinstrumenten, elektronischen Anlagen, Geräten, Bestandteilen und Ausrüstungen sowie der Betrieb oder die Vermittlung von Montage-, Reparatur- und Servicestellen und die Übernahme von Markenvertretungen in diesen Branchen, jedoch nur, soweit keine besondere Erlaubnis erforderlich ist.