Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Der alleinige Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen oder einem Geschäftsführer
Gegenstand
Die Planung, die Projektierung und der Betrieb von Anlagen der regenerativen Energieerzeugung sowie die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin und die Verwaltung von Gesellschaften.