Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
die Förderung von Menschen mit Behinderung, die Förderung der Jugendhilfe, sowie alle Maßnahmen die Inklusion im Sinne der Behindertenrechtskonvention befördern. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Schaffung und den Betrieb von Einrichtungen und Beratungsstellen wie:
- Sonderpädagogischer Hort
- Begegnungsstätte
- Familien entlastende Dienste,
- ambulantes betreutes Wohnen,
- Beratungsstelle für Menschen im Autismus Spektrum,
- sozialpädagogische Familienhilfe,
- Kindertagestätte,
- sowie alle Maßnahmen, die Inklusion im Sinne der Behindertenrechtskonvention befördern.
2. Die Einrichtung, das Betreiben und die Förderung aller Maßnahmen und Einrichtungen, die eine Hilfe zur gleichberechtigten Teilhabe in Sinne von Inklusion in der Gemeinschaft leisten, steht im Mittelpunkt der Lebenshilfe Flensburg gGmbH.