Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Sofern nur ein Geschäftsführer bestellt ist, ist dieser von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist die Ausführung aller Bauarbeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte auszuführen und alle den Gesellschaftszweck fördernden Tätigkeiten auszuüben. Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.