Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Sammlung, Speicherung und Weitergabe von Wirtschaftsinformationen, Verhinderung von Kreditmißbrauch, Förderung des Datenschutzes, Marketing-Service, Einziehung von Forderungen im Rahmen der Erlaubnis gemäß Artikel 1, § 1, RBerG sowie artverwandte Tätigkeiten, Beteiligungen an anderen Unternehmen und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Ferner Dienstleistungen rund um Immobilien, insbesondere Verwaltung aber ausdrücklich ohne solche i.S. von § 34 c GewO.