Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Planung, die Errichtung - ausschließlich durch
Subunternehmer - und der Betrieb von Biogasanlagen und anderer Anlagen erneuerbarer Energien sowie die Vornahme aller diesem Zweck förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte. Die Gesellschaft kann die persönliche Haftung bei den Beteiligungsunternehmen übernehmen und deren Geschäfte führen. Dieses gilt insbesondere für die noch zu errichtende Kommanditgesellschaft in Firma Biogas Nordwarf GmbH & Co. KG. Ausgenommen sind jedoch solche Tätigkeiten, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen.