Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Grundstücken für eigene Rechnung und alle hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, soweit sie nicht erlaubnispflichtig sind (§ 1 KWG, § 34 c GewO).