Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Führung und Verwaltung eigener und fremder Unternehmen, Ankauf von Beteiligen und anderer Unternehmen auf eigene und fremde Rechnung wie Beratung anderer Unternehmen insbesondere aus dem Bereich erneuerbarer Energie, aber auch sonstiger Unternehmen.