Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Betrieb von Taxen und Mietwagen, Taxen- und Mietwagenvermittlung unter gemeinsamen Rufnummern und Funkanlagen sowie alle diesem Unternehmenszweck dienenden Geschäfte, wie z. B. Handel mit Waren für den gewerblichen Bedarf der Gesellschafter. Zur Erreichung dieses Zweckes ist die Gesellschaft berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen.