Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Beteilung an anderen Gesellschaften. Die Gesellschaft kann die persönliche Haftung bei den Beteilungsgesellschaften übernehmen und deren Geschäfte führen. Dieses gilt insbesondere für die noch zu errichtende Kommanditgesellschaft in Firma "Erwin Jessen GmbH & Co. KG". Ausgenommen sind jedoch solche Tätigkeiten, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen und Gesellschaften - auch mit einem abweichenden Unternehmungsgegenstand - errichten, erwerben, sich an solchen beteiligen und deren Vertretung übernehmen. Sie kann unter ihrer oder anderer Firma im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten.