Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis, die Gesellschaft in allen Angelegenheiten der Zweigniederlassung gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. mit der Befugnis, Rechtsgeschäfte nach deutschem Recht mit sich selbst oder als Vertreterin Dritter abzusschließen
mit der Befugnis, Rechtsgeschäfte nach deutschem Recht mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Gegenstand
Im- und Export, Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art. Weiterhin betreibt die Niederlassung alle Tätigkeiten und Dienstleistungen im Sinne einer Werbeagentur.