Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, insbesondere die Sicherstellung der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Einwohner Nordfrieslands. Sie dient im Rahmen ihrer sachlichen Möglichkeiten der stationären und ambulanten Untersuchung, Behandlung und Pflege von Patienten sowie der Aus-, Fort- und Weiterbildung von medizinischem und pflegerischem Personal ohne Rücksicht auf Staatszugehörigkeit, Konfession, Rasse, Geschlecht oder Wohnsitz.