Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so beschließt die Gesellschafterversammlung, ob die Geschäftsführer alleinvertretungsberechtigt sind oder die Gesellschaft nur gemeinschaftlich vertreten können.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung und Verwaltung von internationalen Gesellschaften sowie der Online-Handel mit Getränken und Süsswaren aller Art und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.