Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der "Mürwiker Baumschulen S. Hübsch GmbH & Co. KG" sind die Geschäftsführer stets von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften (Hauptgesellschaft), insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Mürwiker Baumschulen S. Hübsch GmbH & Co. KG mit Sitz in Flensburg und sonstigen Gesellschaften.