Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Erbringung von betriebswirtschaftlichen und technischen Beratungsleistungen für Dritte, die Übernahme von genehmigungsfreien Verwaltungstätigkeiten aller Art, die Beteiligung an Unternehmen, soweit dies keiner gesetzlichen Genehmigung bedarf sowie die Übernahme der persönlichen Haftung in Personenhandelsgesellschaften, unabhängig von deren Gesellschaftszweck.