Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Erwerb von Grundstücken und Immobilien sowie deren Vermietung sowie der Betrieb von Einzelhandelsgeschäften und alle sonstigen Rechtsgeschäfte, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.