Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere Unternehmen aus dem Lifestyle-, Kommunikations- oder FinTech-Bereich, im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss sämtlicher Geschäfte, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder einer anderen staatlichen Genehmigung bedürfen.
Die Gesellschaft kann die persönliche Haftung bei den Beteiligungsunternehmen übernehmen und deren Geschäfte führen.
Die Gesellschaft kann Beratungsleistungen erbringen. Zu den Beratungsleistungen gehören insbesondere corporate finance, M&A und Interimsmanagement.