Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
die Durchführung von Lohnarbeiten und die Vermietung von Landmaschinen, Traktoren, Fahrzeugen und landtechnischer Ausrüstung jeglicher Art sowie anderer Dienstleistungen, die einer gesetzlichen Erlaubnis nicht bedürfen. Weiter der Handel mit landwirtschaftlichen Maschinen für die Innenwirtschaft von landwirtschaftlichen Betrieben sowie der Handel mit landwirtschaftlicher und landtechnischer Ausrüstung aller Art und anderen landwirtschaftlichen Waren aller Art sowie alle ähnlichen damit verbundenen Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen.