Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Immobilien- und Bauträgergeschäfte, das Management und die Nutzung von eigenen Immobilien, sowie Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, an Unternehmen, die die Durchführung von Projektentwicklungen und Bauträgergeschäften sowie den Erwerb, die Entwicklung und die Veräußerungen von Grundstücken zum Gegenstand haben. Die Gesellschaft kann andere Rechtsträger errichten, erwerben, sich an ihnen beteiligen, bei ihnen die persönliche Haftung übernehmen und deren Geschäfte führen.