Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf von Immobilien jeglicher Art, auch der Erwerb in der
Zwangsversteigerung und sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Vermittlung und der Nachweis zum Abschluss von Verträgen zum Verkauf und Erwerb von Immobilien, zur Anmietung von Wohnräumen und Gewerberäumen sowie von Darlehn.