Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Verwaltung fremden Vermögens, insbesondere die Tätigkeit als Treuhänder unter der verantwortlichen Leitung eines Rechtsanwalts, Steuerberaters oder Wirtschaftprüfers. Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten ausüben. Die Gesellschaft ist berechtigt, ähnliche Unternehmen zu erwerben und sich an anderen Unternehmen unmittelbar oder mittelbar zu beteiligen.