Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an anderen Unternehmen. Die Gesellschaft kann die persönliche Haftung bei den Beteiligungsunternehmen übernehmen und deren Geschäfte führen. Ausgenommen sind jedoch solche Tätigkeiten, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen - auch mit einem abweichenden Unternehmensgegenstand - errichten, erwerben, sich an solchen beteiligen und deren Vertetung übernehmen. Sie kann unter ihrer oder anderer Firma im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten.