Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Erwerben und Halten von Beteiligungen, Herstellung und Verwaltung von eigenen Immobilien sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen - auch mit einem abweichenden Unternehmensgegenstand - errichten, erwerben, sich an solchen beteiligen und deren Vertretung übernehmen. Sie kann unter ihrer oder anderer Firma im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten.