Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Errichtung und das Betreiben von gastronomischen Betrieben insbesondere der Unterhaltungsgastronomie. Die Planung und Durchführung von Veranstaltungen jedweder Art sowie alle ähnlichen und damit verbundenen Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen und zum Erwerb oder zur Beteiligung an ähnlich gearteten Unternehmen berechtigt.