Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
der An- und Verkauf von Immobilien jeglicher Art, auch der Erwerb in der Zwangsversteigerung und sämtliche, damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten. Die Gesellschaft betreibt keine Maklertätigkeiten.