Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Der Ankauf, die Vermietung, der Verkauf und die Verwaltung von Grundbesitz und die Beteiligung an anderen Unternehmen und anderen ähnlichen damit verbundenen Tätigkeiten.