Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Übernahme der persönlichen Haftung von Unternehmen. Darüber hinaus gehört zum Gegenstand des Unternehmens die Erstellung und der Verkauf von Backwaren aller Art und alle damit verbundenen Rechtsgeschäfte. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört des Weiteren der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an Unternehmen und Unternehmensteilen.