Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die betriebswirtschaftliche, technische und organisatorische Beratung von öffentlichen und privatwirtschaftlichen Unternehmen und Organisationen sowie die Beratung in Personalfragen. Die Leistung umfaßt die beratende Begleitung bei der Umsetzung sowie die Unterstützung bei Unternehmenstransaktionen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an Ihnen beteiligen oder Ihre Geschäfte führen. Die Gesellschaft darf ferner Zweigniederlassungen errichten.