Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel und die Produktion von Fisch und Fischprodukten sowie von Fleisch und Fleischprodukten und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die betriebswirtschaftliche, technische und organisatorische Beratung von öffentlichen und privatwirtschaftlichen Unternehmen und Organisationen, insbesondere im Bereich der Lebensmittelindustrie und aller damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen aller Art. Die Beratungsleistung erfolgt unter anderem in den Unternehmen selbst, aber auch durch Lehrtätigkeit sowie durch die Kooperation mit wissenschaftlichen Einrichtungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte vorzunehmen, die dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Geschäftsführung und Vertretung von Unternehmen zu übernehmen oder sich zu beteiligen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten.