Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Planung, die Errichtung und der Betrieb von industriellen Unternehmungen sowie die Beteiligung an solchen und alle diesem Unternehmenszweck dienenden Geschäfte, mit Ausnahme solcher Geschäfte, die einer besonderen Genehmigung bedürfen.