Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere des Kindertheaters und Freien Theaters, vor allem durch Einrichtung und Betrieb einer Theaterspielstelle in der Pilkentafel in Flensburg durch Organisation und Vermittlung von Theateraufführungen und alle weiteren, dazu dienlichen Unternehmungen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die GmbH ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.