Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Erzeugung elektrischer Energie aus Windkraft und der Verkauf und Vertrieb dieser Energie. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen und andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen sowie die Übernahme der Geschäftsführung an anderen Unternehmen.