Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Fabrikation von und der Handel mit Industrieprodukten jeglicher Art, insbesondere der Handel mit Hard- und Software, die Erstellung von Komplettlösungen für IT- und TK-Anlagen, die Entwicklung von Software sowie die Serviceleistung für Industrie, Handwerk und Handel und ferner die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern zur Arbeitsleistung an Dritte. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen - auch mit einem abweichenden Unternehmensgegenstand - errichten, erwerben, sich an solchen beteiligen und deren Vertretung übernehmen. Sie kann unter ihrer oder anderer Firma im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmensverträge im Sinne von §§ 291, 292 AktG abzuschließen.