Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung von Versicherungen, von Anteilen an in- und ausländischen Investmentfonds und von Finanzierungen sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten im In- und Ausland. Eine Tätigkeit als Baubetreuer oder Vermögensverwalter im Rahmen des § 1 KWG wird jedoch nicht ausgeübt. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gründen, erwerben, sich an ihnen beteiligen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie Organschaftsverhältnisse, sei es als Über- oder Untergesellschaft, eingehen.