Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb einer Dachdeckerei sowie einer Klempnerei und alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gründen, erwerben, sich an ihnen beteiligen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie Organschaftsverhältnisse, sei es als Ober- oder Untergesellschaft, eingehen.